Der Einsender von Rezepten ist damit einverstanden, dass die Medienhaus Aachen GmbH das eingesandte Rezept, d. h. Texte und Bilder auf einem eigenen Online-Portal, in den gedruckten Tageszeitungen „Aachener Zeitung“ und „Aachener Nachrichten“ mit ihren jeweiligen Lokalausgaben sowie in den Wochenzeitungen „Super Sonntag“ und „Super Mittwoch“ und den entsprechenden Online-Ausgaben und in gedruckten Rezeptsammlungen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt nutzt. Eingeräumt ist insbesondere das Vervielfältigungsrecht gemäß § 16 UrhG, einschließlich des Rechts zur Digitalisierung, das Verbreitungsrecht und das Vermietungsrecht gemäß § 17 UrhG, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG sowie das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung gemäß § 23 UrhG. Der Einsender ist damit einverstanden, dass eine Veröffentlichung des eingesandten Rezepts, d. h. Texte und Bilder unter Nennung seines Vor- und Nachnamens erfolgt.
Es besteht für die Medienhaus Aachen GmbH keine Verpflichtung zur Verwertung der Nutzungsrechte an den Rezepten, d. h. Texten und Bildern und keine Verpflichtung zur Veröffentlichung der Rezepte, d. h. Texte und Bilder. Es besteht für die Medienhaus Aachen GmbH auch keine Verpflichtung zur Nennung eines Namens an den Rezepten, d. h. an Texten und Bildern.
Der Einsender garantiert, dass das Rezept, d. h. Texte und Bilder durch die Medienhaus Aachen GmbH zu den vorstehend beschriebenen Zwecken und in der vorstehend beschriebenen Weise genutzt und veröffentlicht werden darf.
Der Einsender hat keinen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung für die Nutzung eingesandter Rezepte, d. h. Texte und Bilder.